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   OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24   

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https://dejure.org/2024,1264
OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24 (https://dejure.org/2024,1264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.2024 - 6 WF 8/24 (https://dejure.org/2024,1264)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 2024 - 6 WF 8/24 (https://dejure.org/2024,1264)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 91 Abs 4 ZPO
    Kostenfestsetzungsverfahren: Rückfestsetzung

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 415
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.05.2014 - XII ZB 539/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung von materiell-rechtlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24
    Zum anderen sind materiell-rechtliche Einwände im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Zöller/Herget, 35. Auflage 2024, § 104 ZPO Rn. 21.78; BGH, Beschluss vom 14.05.2014 - XII ZB 539/11 -, NJW 2014, 2287).
  • OLG Frankfurt, 10.04.2007 - 6 W 227/06

    Kostenfestsetzung: Aufrechung gegen Rückfestsetzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24
    Die Aufrechnung gehört zu den materiell-rechtlichen Einwendungen, die grundsätzlich im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen sind, außer über die Gegenforderung besteht kein Streit oder sie ist tituliert (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - V ZB 102/13 -, Rn. 14, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2019 - 13 WF 79/19 -, Rn. 11, juris; zur Rückfestsetzung OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2007 - 6 W 227/06 -, BeckRS 2007, 6480).
  • OLG Brandenburg, 11.04.2019 - 13 WF 79/19

    Kostenfestsetzung: Verfahrenszweck; materiell-rechtliche Einwendungen gegen den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24
    Die Aufrechnung gehört zu den materiell-rechtlichen Einwendungen, die grundsätzlich im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen sind, außer über die Gegenforderung besteht kein Streit oder sie ist tituliert (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - V ZB 102/13 -, Rn. 14, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2019 - 13 WF 79/19 -, Rn. 11, juris; zur Rückfestsetzung OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2007 - 6 W 227/06 -, BeckRS 2007, 6480).
  • OLG Bamberg, 12.12.2011 - 6 W 30/11

    Kostenentscheidung: Beachtlichkeit materiell-rechtlicher Einwendungen bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24
    Dies gilt auch für die im Wege der Rückfestsetzung geltend gemachten Kosten (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2011 - 6 W 30/11 -, NJOZ 2012, 1350; OLG München, NJW-RR 2006, 72).
  • OLG Celle, 21.09.2015 - 2 W 212/15

    Keine Rückfestsetzung nach Doppelzahlung im Falle der Aufrechnung des Gläubigers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24
    Die von ihr zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (NJW-RR 2016, 766) betrifft den Fall einer Doppelzahlung durch den Schuldner und die Rechtsschutzversicherung bei fortbestehender Kostengrundentscheidung und fortbestehendem Kostenfestsetzungsbeschluss.
  • OLG München, 30.08.2005 - 11 W 1695/05
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24
    Dies gilt auch für die im Wege der Rückfestsetzung geltend gemachten Kosten (OLG Bamberg, Beschluss vom 12.12.2011 - 6 W 30/11 -, NJOZ 2012, 1350; OLG München, NJW-RR 2006, 72).
  • OLG Zweibrücken, 24.08.2004 - 4 W 102/04

    Kostenfestsetzung: Verzinsungspflicht bei Kostenrückfestsetzung überzahlter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24
    Auch hinsichtlich des Rückfestsetzungsanspruchs kann der Antragsteller gemäß § 104 Abs. 1 Satz 2 ZPO Zinsen ab Einreichung des Antrags verlangen (OLG Zweibrücken, BeckRS 2004, 9277).
  • SG Berlin, 04.08.2017 - S 133 SF 900/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - vorläufig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24
    § 91 Abs. 4 ZPO ist schließlich auch dann anzuwenden, wenn die Kostengrundentscheidung - wie hier - bestehen bleibt, aber der Kostenfestsetzungsbeschluss aus anderen Gründen aufgehoben wird, wie etwa aufgrund des Umstands, dass die festgesetzten Kosten überhaupt nicht entstanden sind (vgl. MüKo ZPO/Schulz, 6. Auflage 2020, § 91 ZPO Rn. 46, 82; SG Berlin BeckRS 2017, 120361).
  • BGH, 07.05.2014 - V ZB 102/13

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2024 - 6 WF 8/24
    Die Aufrechnung gehört zu den materiell-rechtlichen Einwendungen, die grundsätzlich im Kostenfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen sind, außer über die Gegenforderung besteht kein Streit oder sie ist tituliert (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2014 - V ZB 102/13 -, Rn. 14, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2019 - 13 WF 79/19 -, Rn. 11, juris; zur Rückfestsetzung OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.04.2007 - 6 W 227/06 -, BeckRS 2007, 6480).
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